Subject: Hundeimport aus dem Ausland |
Author:
bellbuskbaerbel
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Date Posted: 04:36:05 09/16/04 Thu
hi @ all,
nachdem man ja immer wieder hört, wer sich so alles einen hund aus südafrika holen möchte ( es geht dabei um egal welche rasse ), aber nicht weis, wie er es machen soll und was da auf einen zu kommt, habe ich mal ein wenig geforscht. da sich ja die meisten bundesländer an bayern lehnen, was verordnungen anbelangt, so habe ich mal beim ministerium (STMUGV) in münchen angefragt.
lest euch mal das anschreiben und auch die antwort durch, die ich bekam:
anschreiben:
Sehr geehrter Herr Dr. Andiel,
wie bereits vergangene Woche telefonisch angefragt, benötige ich eine Information über den Import eines xxxxx-Welpen aus Südafrika.
Hierbei würde es sich um einen Welpen im Alter von 9 Wochen handeln, den ich durch Bekannte aus Südafrika bekommen kann. Wie sieht letztendlich die Bestimmung für den Import aus und was muss ich dabei beachten ? Im Internet habe ich zwar die EU-Richtlinien auf den Seiten des VDH's gefunden, die sind jedoch vom vergangenen Jahr. Ich würde gerne einen Welpen haben, weil ich da noch die gesamte, wichtige Prägezeit und auch die Sozialisierung in einer Hundeschule mitmachen kann. Einen Hund im Alter von erst 7 Monaten zu bekommen, halte ich auch rein persönlich nicht als unbedingt gut. Reicht für den Import eine Importgenehmigung und die Impfbescheinigung der Mutterhündin für Tollwut aus ? Wie sieht es mit einer s.g. Quarantäne aus ?
Könnten Sie mir bitte die Informationen über geltendes Recht für den Import eines Hundes von Südafrika nach Deutschland via Mail zukommen lassen ?
Bei der Rasse xxxxxxx handelt es sich nicht um einen s.g. Listenhund.
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich jetzt schon im voraus
und nun die antwort:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxx,
bezüglich Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Auskünfte geben.
Ab dem 01. Oktober 2004 gelten zum Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut verschärfte EU-einheitliche Anforderungen (EG VO 998/2003).
Bis zum 30. September gelten als Übergangsfrist noch weiterhin die nationalen Vorschriften. Die Einfuhr ungeimpfter Tiere ist nach Ablauf der Übergangsfrist zum 1. Oktober 2004 nicht mehr möglich. Neben der gültigen Tollwutimpfung muss Ihr Hund entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung oder einem elektronischen Kennzeichen (Transponder/Mikrochip) gekennzeichnet sein. Zusätlich benötigt Ihr Tier eine Tollwut-Titerbestimmung, die mindestens 30 Tage nach Impfung und mindestens 3 Monate vor der Einreise in einem zugelassenen Labor durchgeführt werden muss und eine amtliche Gesundheitsbescheinigung nach den Vorgaben der Entscheidung 2004/203/EG.
Innerhalb der Übergangsfrist besteht die Möglichkeit durch Antrag einer Einfuhrgenehmigung und mit der Zustimmung des örtlichen Veterinäramtes eine Einfuhr eines neun Wochen alten Hundes unter der Auflage der Quarantäniesierung bis zu Erreichen eines gültigen Tollwutimpfschutzes zu ermöglichen. Das Landratsamt xxxxxx ist zum Erlass der Einfuhrgenehmigung sachlich und örtlich zuständig.
Bitte teilen Sie uns Ihren Wohnsitz und den geplanten Einfuhrtemin mit um die Details abzuklären.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Karl Löw
Veterinäramt
Grenzkontrollstelle
Flughafen München
Postfach 24 11 07
85333 München-Flughafen
Tel.:089/975-90390
Fax: 089/975-90396
ausserdem habe ich noch folgende links gefunden, die auch sehr interessant sind:
http://www.bvet.admin.ch/ein-ausfuhr/d/verzeichnisse/laenderlisten/d/eb_40.pdf
http://www.frankfurt-airport.de/cms/default/dokbin/27/27819.gesundheitszeugn
is_fuer_die_einfuhr_von.pdf
http://www.frankfurt-airport.de/cms/default/dokbin/27/27814.efg_antrag.pdf
http://www.frankfurt-airport.de/cms/default/dokbin/27/27834.verordnung_ueber
_eine_verbringung.pdf
http://www.frankfurt-airport.de/cms/default/dokbin/27/27831.liste_von_laende
rn_und_gebieten.pdf
nach diesen informationen ziehe ich folgendes resumé:
man bekommt keinen welpen mehr aus südafrika. d.h. die züchter dort unten müssen nun was anderes einfallen lassen. ich kann mir da nur noch folgendes bei denken: hündin in afrika belegen lassen, nach deutschland transportieren und dort werfen lassen. aber ob das zum wohle des hundes dient, steht in den sternen.
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