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Deutschland hat ein UFO-Problem
Darf der Deutsche Bundestag eine bislang geheime Ausarbeitung seiner wissenschaftlichen Dienste zum Thema UFOs und Außerirdische und ein mögliches Interesse der Bundesregierung an der Erforschung derartiger Phänomene geheim halten und den Bürgern die Einsicht in dieses und andere Dossiers verweigern, obwohl diese mit Steuergeldern finanziert werden? In dieser Grundsatzfrage hat am Mittwoch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein bereits im Dezember 2011 ergangenes Urteil zugunsten einer öffentlichen Einsicht in das "UFO-Dossier des Bundestages" aufgehoben, revidiert und damit der Berufung durch die Bundestagsverwaltung stattgegeben: Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) finde "keine Anwendung auf mandatsbezogene Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages", so die Urteilsbegründung.
http://www.huffingtonpost.de/andreas-maller/deutschland-hat-ein-ufopr_b_4267271.html