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Kölner Verwaltungsgericht erlaubt Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken
Recht und Urteile - Aktuell -Boppard am Rhein (RLP) - Köln ist nicht nur bunte Kulturmetropole am Rhein und Zentrum des alljährlichen Karnevaltreibens. Am 22. Juli 2014 bewies die Stadt, dass sie auch in Bezug auf ein heikles, derzeit in Deutschland viel diskutiertes Thema so tolerant und weltoffen ist wie ihr Ruf. Denn erstmals sollte ein Gericht darüber entscheiden, ob der Anbau von medizinisch verwendetem Cannabis innerhalb bestimmter Auflagen genehmigt werden kann.
Und der Richter urteilte im Sinne der Antragsteller und gibt damit nicht nur drei Schmerzpatienten die Aussicht auf ein finanzierbares Medikament, sondern auch weiteren Cannabis-Patienten und jenen, die es werden möchten, die Hoffnung auf einen toleranteren rechtlichen Umgang mit der immer noch als Droge eingestuften Kulturpflanze.
Dabei hat Cannabis eine lange Geschichte als Heilpflanze, die bis ins 3. Jahrtausend vor Christus zurückreicht. Erst in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts wurden Cannabispräparate zunehmend vom Markt genommen und schließlich sogar verboten. Heute zeigt sich weltweit ein geteiltes Bild. Haben Länder wie Uruguay oder die US-Bundestaaten Colorado und Washington Cannabis komplett legalisiert, ist es in weiteren 20 US-Bundestaaten, Kanada, den Niederlanden, Tschechien, Italien oder auch Israel nur für den medizinischen Gebrauch legal.
http://www.hessen-tageblatt.com/recht-und-urteile-koelner-verwaltungsgericht-erlaubt-eigenanbau-von-cannabis-zu-medizinischen-zwecken-17009#sthash.m08BqkE0.dpuf